Vorschriften-Regeln-Unterlagen
Damit eine tiergestützte Unterrichtsstunde auch funktionieren kann sind hier ein paar Vorschriften und Regeln zu beachten.
Tierschutzgesetz
Es ist verboten, dem Tier Schmerzen, Schaden oder Leiden zuzufügen.
Des Weiteren darf das Tier nicht überfordert werden; es müssen Pausen und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Grundregeln
Damit wir gemeinsam mit dem Tier arbeiten können, müssen wir ein paar Grundregeln aufstellen. Dazu nehme ich immer sehr gerne das Heft des VDH, Die 12 Regeln für den Umgang mit Hunden, her.
Hygienemaßnahmen
Natürlich müssen wir hier auch einiges beachten, um mit dem Tier arbeiten zu dürfen.
Wichtig ist ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als ein Jahr ist, vom Tierarzt auszustellen; dies ist immer bei Trägern und Einrichtungen vorzuzeigen.
Wichtig: Das Tier muss seine Grundimpfungen bekommen haben.
Des Weiteren muss eine regelmäßige Wurmkur und Parasitenbehandlung (Zecken, Flöhe) durchgeführt werden; dies kann über das Tierbestandsbuch eingesehen werden.
Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Tiere sich nicht in Küchen oder in Bereichen aufhalten, in denen Lebensmittel verwertet werden.
Sollte ich merken, dass es dem Tier nicht gut geht, bin ich verpflichtet, dies zu melden und dem zuständigen Tierarzt vorzustellen; dieser entscheidet dann, ob das Tier vorerst nicht mehr eingesetzt werden darf oder ob es wieder eingesetzt werden kann.
Unfall und Haftung
Natürlich kann in einer tiergestützten Stunde auch mal etwas passieren, was wir aber natürlich nicht hoffen wollen. Dennoch ist auch hier einiges zu beachten.
Sollte es zu einem Unfall kommen, gerade beim Toben, kann es passieren, dass mal etwas passiert (Kratzer oder Schürfwunde). Ich bin verpflichtet, dies sofort anzuzeigen, entweder bei der zuständigen Aufsichtsperson (Lehrer, Betreuer) oder bei der erziehungsberechtigten Person.
Die Wunde ist zu reinigen und zu versorgen.
Des Weiteren bin ich mit einer Hundehaftpflichtversicherung bei der Agila versichert. Diese habe ich mit der Höchstsumme im Schadensfall abgeschlossen.
Unterlagen
Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, benötigt ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a BZRG; dies kann bei Anfrage bei mir eingesehen werden.
Meine Qualifikationen und Abschlusszeugnisse können ebenso auf Anfrage eingesehen werden.
Wichtig: Wer an einer tiergestützten Stunde teilnehmen möchte, braucht von den Eltern/Erziehungsberechtigten eine unterschriebene Einverständniserklärung. Diese wird von mir erstellt und ausgegeben.